Vortrag zum Thema Schwerbehinderung
Am Freitag, 08.12.17 findet von 18:30 - ca. 20:30 Uhr im Rotkreuzhaus in Dingolfing ein Vortrag zum Thema Schwerbehinderung statt.
Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Zudem ist der Staat durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung zu gewährleisten. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit seiner Regionalstelle in Landshut ist die in unserem Regierungsbezirk zuständige Behörde. Auf Antrag stellt sie den Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme verschiedener Nachteilsausgleiche fest. Menschen mit Behinderung sollen ein selbstbestimmtes Leben führen dürfen. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn der Mensch mit Behinderung bzw. seine Angehörigen über die entsprechenden Informationen verfügen, die ihm eine uneingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Die Diplom-Verwaltungswirtin Frau Monika Härtl vom Versorgungsamt Landshut wird in ihrem Vortrag erläutern wann man als schwerbehindert gilt, wie der Schwerbehindertenstatus festgestellt wird, welche Rechte sich aus dem GdB ergeben, was Nachteilsausgleiche und Merkzeichen sind. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis zum Donnerstagvormittag, 07.12. bei der Offenen Behindertenarbeit des BRK unter Tel.: 08731 31410 oder per Mail: girnghuber(at)kvdingolfing.brk.de erwünscht.